KFZ-Anprallschaden
Jährlich werden den bundesdeutschen Versicherungsunternehmen
ca. 4 Mio. Kraft-Haftpflicht-Schäden gemeldet, davon ca. 2 Mio.,
bei denen lediglich Sachschäden entstanden sind. Über die Anzahl
der sogenannten KFZ Anprallschäden, gibt es bis dato keine
statistischen Zahlen.
Unter KFZ Anprallschäden versteht man die anlässlich
eines Verkehrsunfalls, oder unmittelbar durch ein KFZ
verursachten Schäden, die an Gebäuden, Gebäudebestandteilen,
Gebäudeeinfriedungen, Bepflanzungen, Gehölzen oder ähnlichen
Gegenständen eingetreten sind.
Aufgrund der geringen Häufigkeit dieses Schadentyps ergibt sich
eine meist stiefmütterliche Bearbeitung, die häufig vom
Schreibtisch aus und auf der Basis eingereichter Angebote
oder vorgelegter Reparaturrechnungen erfolgt.
Sofern Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden, so geschieht
dies in überwiegenden Fällen durch KFZ-Sachverständige, denen
diese grundsätzlich fachfremde Aufgabe im Rahmen der
Fallbearbeitung mit an die Hand gegeben wird.
Der sogenannte KFZ Anprallschaden wird seitens des Anspruchstellers,
gerade sofern Gebäude oder Einfriedungen betroffen sind,
häufig mit nicht oder nicht im geforderten Umfange vorhandenen
Teilen oder Gewerken versehen, die nur bei genauer Inspektion
vor Ort erkennbar werden.