Sachgebiete

Sachgebiete

Startseite   >   Sachgebiete   >   KFZ-Anprallschaden

KFZ-Anprallschaden


Jährlich werden den bundesdeutschen Versicherungsunternehmen ca. 4 Mio. Kraft-Haftpflicht-Schäden gemeldet, davon ca. 2 Mio., bei denen lediglich Sachschäden entstanden sind. Über die Anzahl der sogenannten „KFZ Anprallschäden“, gibt es bis dato keine statistischen Zahlen.

Unter KFZ Anprallschäden versteht man die anlässlich eines Verkehrsunfalls, oder unmittelbar durch ein KFZ verursachten Schäden, die an Gebäuden, Gebäudebestandteilen, Gebäudeeinfriedungen, Bepflanzungen, Gehölzen oder ähnlichen Gegenständen eingetreten sind.

Aufgrund der geringen Häufigkeit dieses Schadentyps ergibt sich eine meist „stiefmütterliche“ Bearbeitung, die häufig vom Schreibtisch aus und auf der Basis eingereichter Angebote oder vorgelegter Reparaturrechnungen erfolgt.

Sofern Überprüfungen vor Ort durchgeführt werden, so geschieht dies in überwiegenden Fällen durch KFZ-Sachverständige, denen diese grundsätzlich fachfremde Aufgabe im Rahmen der Fallbearbeitung mit an die Hand gegeben wird.

Der sogenannte „KFZ Anprallschaden“ wird seitens des Anspruchstellers, gerade sofern Gebäude oder Einfriedungen betroffen sind, häufig mit nicht oder nicht im geforderten Umfange vorhandenen Teilen oder Gewerken „versehen“, die nur bei genauer Inspektion vor Ort erkennbar werden.